4.3 Auswirkungen der heutigen Rechtsprechung a) Verwendung öffentlicher Gelder Die geltende Rechtsprechung zum Kriterium der «Unvorhersehbarkeit» bewirkt zunächst, dass die für Immissionsenteignungen zu entrichtenden Entschädigungen in Grenzen gehalten werden können. Daran besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse. Es ist nahe liegend, dass von einer breiten Öffentlichkeit beanspruchte Verkehrseinrichtungen (Nationalstrassen, Flughäfen, Eisenbahnstrecken, etc.) oder andere immissionsträchtige Infrastrukturanlagen nicht mit hohen Entschädigungsleistungen zur Abgeltung von Immissionen zusätzlich oder über Gebühr belastet werden sollten.