4. Unvorhersehbarkeit 4.1 Bedeutung Das Kriterium der «Unvorhersehbarkeit» prägt die Rechtsprechung zu den Immissionsenteignungen in entscheidender Weise. Während die Anspruchsvoraussetzungen der «Spezialität» und der «Schwere» über das Ausmass der Immissionen oder des Schadens eine messbare oder zumindest erkennbare Grenze zwischen Entschädigungslosigkeit und Entschädigungswürdigkeit ziehen, unterbindet die «Unvorhersehbarkeit» gegenüber vielen Grundeigentümern den Entschädigungsanspruch, obwohl diese von den Auswirkungen des öffentlichen Werks ebenso betroffen sind 152.