«Was dem Grundsatze nach unbedenklich erscheint, erweist sich bei der Durchführung fast immer als problematisch. In der Regel, und das insbesondere bei Aufwärtsbewegungen im Preisniveau, wird sich der werkbedingte Anteil an der Entwicklung überhaupt nicht mit hinreichender Zuverlässigkeit ermitteln lassen. Er ist jedenfalls zu vernachlässigen, wenn die steigende Tendenz allgemeine wirtschaftliche Ursachen hat. Das muss auch dann gelten, wenn der Enteigner und