Die Flughafennähe habe der in Frage stehenden Gemeinde Opfikon viele Standortvorteile gebracht, die eine überdurchschnittlich hohe Ansiedlung von Industrie und Gewerbe begünstigt und auch die Wohnnutzung auf einem hohen und steigenden Baulandpreisniveau jedenfalls solange gefördert habe, als die Lärmbelastung einigermassen erträglich geblieben sei. Diese allgemein gehaltenen, im Zusammenhang mit der Verjährungsfrage angestellten Überlegungen schliessen einerseits mit der Erkenntnis, dass für die Grundeigentümer erst mit dem sprunghaften Anstieg der Flugbewegungen ersichtlich geworden sei, dass ihre Liegenschaften eine dem Kriterium der «Schwere» genü-