3.4 Werkbedingte Vorteile Das Bundesgericht stellt in einem neuen Entscheid unter dem Kriterium der «Schwere» in «sozioökonomischer und siedlungspolitischer Hinsicht» fest, «dass die Nähe des Flughafens eine grosse Anziehungskraft nicht nur auf das Gewerbe, sondern auch auf die Wohn- und Arbeitsbevölkerung ausgeübt hat» 146. Die Flughafennähe habe der in Frage stehenden Gemeinde Opfikon viele Standortvorteile gebracht, die eine überdurchschnittlich hohe Ansiedlung von Industrie und Gewerbe begünstigt und auch die Wohnnutzung auf einem hohen und steigenden Baulandpreisniveau jedenfalls solange gefördert habe, als die Lärmbelastung einigermassen erträglich geblieben sei.