20 USG und Art. 16 LSV die Kosten auf die beteiligten «Verursacher» aufzuteilen sind 131. 2.4 Bedeutung für den Geltungsbereich der Immissionsenteignungen Das von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung konsequent und widerspruchsfrei angewandte Kriterium der Spezialität koordiniert auf einfache und einleuchtende Weise das Umweltschutzrecht und die Rechtsprechung zur Enteignung der Nachbarrechte.