Interessanter und praktisch bedeutsamer ist dagegen die Frage, ob das private Sachen- oder Nachbarrecht heute überhaupt noch eine sachgerechte Grundlage für die Beurteilung und Abgeltung von Immissionen aus dem Bau und Betrieb öffentlicher Infrastrukturanlagen sein kann und welche Folgen eine allfällige Preisgabe des heute geltenden dogmatischen Rahmens nach sich zöge.