Die deshalb nahe liegende Frage nach einer griffigeren oder umfassenderen gesetzlichen Regelung wird auch in der Lehre immer wieder gestellt und selbst von Autoren gleich beantwortet, die in den hängigen Immissionsenteignungen rund um den Flughafen Zürich unterschiedliche Parteistandpunkte vertreten. Dabei stimmen sie selbstverständlich vorab in der Forderung nach einer das heutige Richterrecht ablösenden gesetzlichen Regelung überein 101. Wie diese aussehen müsste und ob die verlangte Rechtsetzung – auch nach der politischen Meinungsbildung – befriedigendere Ergebnisse zeitigen würde als das heute geltende «case-law» des Bundesgerichts, bleibt eine andere Frage 102.