Dies gilt insbesondere für die Verfahren wegen übermässigen Einwirkungen aus dem Betrieb der öffentlichen Flugplätze, welche im eidgenössischen Gesetzes- und Verordnungsrecht auch heute noch keine abschliessende Regelung gefunden haben» 100. Das Bundesgericht stösst deshalb mit seinem Richterrecht zur Enteignung der Nachbarrechte zunehmend an schwer zu überwindende Grenzen. Die deshalb nahe liegende Frage nach einer griffigeren oder umfassenderen gesetzlichen Regelung wird auch in der Lehre immer wieder gestellt und selbst von Autoren gleich beantwortet, die in den hängigen Immissionsenteignungen rund um den Flughafen Zürich unterschiedliche Parteistandpunkte vertreten.