3. Umweltschutzrecht Der öffentlichrechtliche Immissionsschutz hat mit der am 1. Januar 1986 in Kraft getretenen eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung eine grundlegende Änderung erfahren. Dabei interessiert hier einzig das Zusammenspiel zwischen der Enteignung von Nachbarrechten und der dabei zu beachtenden Umweltschutzgesetzgebung. Alle andern vielfältigen sowie komplexen planungs- und insbesondere umweltrechtlichen Vorgaben, welche die Erstellung der Anlagen und ihre Betriebsabläufe betreffen 46, sprengen den Rahmen dieser Arbeit.