2. Auftrag Auch wenn die Ungewissheit über die Zukunft der Flughäfen oder über andere immissionsträchtige Infrastrukturanlagen zu einem gewichtigen Teil andere Ursachen hat 4, drängt es sich deshalb auf, die Effektivität des heutigen «case-law» zu hinterfragen und zumindest nach andern Ansätzen für die Beurteilung der anstehenden Entschädigungsforderungen zu fragen. Denkbar wäre insbesondere, dass der Gesetzgeber die heute geltenden Rechtsgrundlagen überarbeitet.