Angesichts der Unwegsamkeiten und rechtsstaatlichen Mängel der heutigen Rechtsprechung sowie der zumindest vorläufig zuversichtlich stimmenden Ansätze für eine mögliche gesetzliche Regelung scheinen sich zumindest weitere Abklärungen aufzudrängen. Dies umso mehr, als allein eine einwandfreie gesetzliche Grundlage gegenüber der heutigen Rechtsprechung wesentliche Vorteile und einen grösseren Spielraum für die Verankerung einer sachgerechten Regelung bringen würde.