Indem die Überschreitung der grundsätzlich auch durch das hoheitlich handelnde Gemeinwesen zu beachtenden Immissionsgrenzwerte sowie die dafür erforderliche Gewährung von Erleichterungen neue Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung von Entschädigungen gegenüber immissionsbelasteten Grundeigentümern würden, könnte eine einfache Rechtsgrundlage eingeführt werden, die nur noch auf die öffentlichrechtlichen Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung Bezug nimmt. Dabei wäre für die Höhe der Entschädigung das jeweilige Ausmass der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes bestimmend und würde die Bezahlung fällig, sobald Erleichterungen gewährt werden