schädigungsgrundsätze festlegen zu können Die vertiefte Analyse der geltenden Rechtsprechung zeigt, dass die bestehende gesetzliche Grundlage zur Begründung einer befriedigenden Rechtsprechung dogmatisch ungenügend und unvollständig ist. Die formelle Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs ist eine Fiktion, die dem tatsächlich bestehenden und zu beurteilenden Rechtsverhältnis, insbesondere angesichts der Entwicklung des öffentlichrechtlichen Infrastrukturrechts und seit dem Inkrafttreten der Umweltschutzgesetzgebung sowie des darauf abgestützten öffentlichrechtlichen Immissionsschutzes, zunehmend weniger entspricht.