I. Zusammenfassung Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Abgeltung von störenden Immissionen, die sich mit dem Betrieb öffentlicher Anlagen nicht vermeiden lassen, geht auf eine früh eingeleitete Praxis zurück, die hauptsächlich mit dem Grundsatzentscheid Werren vor rund 40 Jahren begründet und seither vielfach verfeinert und weiter entwickelt wurde. Danach wird Betroffenen in einem formellen Enteignungsverfahren der nachbarrechtliche Abwehranspruch gegenüber dem hoheitlich handelnden Werkeigentümer entzogen und, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen (Spezialität, Schwere, Unvorhersehbarkeit) kumulativ erfüllt sind, mit einer Entschädigung abgegolten.