Ausländerrecht. Fälschung von Visa und Reisepässen. Beschlagnahme / Einziehung von ausländischen Reisepässen durch die Schweizer Behörde. Übermittlung von Informationen an ausländische Behörden. Zuständigkeit der Schweizer Behörde. - Eine diplomatische Vertretung ist nicht befugt, den Reisepass eines ausländischen Staatsangehörigen einzuziehen, zu beschlagnahmen, zu annullieren oder zu vernichten. Ein Reisepass kann nur durch denjenigen Staat eingezogen oder annulliert werden, welcher das Dokument gemäss den nationalen Bestimmungen ausgestellt hat.