Verhältnis zwischen Völkerrecht und Schweizer Rechtsordnung. Zuständigkeit des Bundesrats zur Genehmigung völkerrechtlicher Verträge. Vereinbarung einer strafrechtlichen Zuständigkeit in internationalen Verträgen, welche vom im schweizerischen Strafrecht festgelegten Grundsatz abweicht. - Das Bundesgericht hat den Grundsatz festgelegt, wonach das Völkerrecht einem Bundesgesetz vorgeht. Folglich kann ein völkerrechtlicher Vertrag eine Bestimmung enthalten, welche für die Regelung der strafrechtlichen Zuständigkeit auf dem Territorialitätsprinzip, dem aktiven Personalitätsprinzip oder