Verhältnis zwischen Völkerrecht und Schweizer Rechtsordnung. Direkte Anwendbarkeit von Konventionsbestimmungen in der Schweiz. - In der Schweiz wird eine völkerrechtliche Norm mit deren Inkrafttretten integrierter Bestandteil der innerstaatlichen Rechtsordnung. - Die direkte Anwendbarkeit völkerrechtlicher Bestimmungen setzt voraus, dass letztere genügend bestimmt und klar sind, um unmittelbare Wirkung entfalten und ohne Weiteres auf den Einzelfall Anwendung finden zu können.