1 - Eine Enteignung oder eine Beschlagnahmung wird allgemein als völkerrechtswidrig angesehen, wenn sie nicht im öffentlichen Interesse liegt, wenn sie diskriminierend ist oder wenn keine angemessene Entschädigung erfolgt. - Damit Gegenmassnahmen rechtmässig sind, sollte man sich versichern, dass alle internen Rechtsmittel sowie die traditionellen Mittel der friedlichen Streitbeilegung ausgeschöpft worden sind und dass sie verhältnismässig zu den vorgebrachten Vorwürfen sind.