Ausländerrecht. Passwesen. Eigentum des ausstellenden Staates. Möglichkeit der Beschlagnahmung durch einen anderen Staat. Es ist im schweizerischen Recht anerkannt, dass ausländische Behörden einem Schweizer Staatsangehörigen nicht ohne stichhaltigen Grund seinen Pass entziehen sollten, auch wenn der Begriff des Eigentums nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt ist. Diese Regel ergibt sich auch aus dem Völkergewohnheitsrecht.