Die Kehrseite dieses Rechts ist das allgemeine Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und die Achtung ihrer territorialen Integrität. Hieraus wird eine völkergewohnheitsrechtliche Pflicht der Staaten abgeleitet, sich jeder Unterstützung oder Duldung terroristischer Akte, die gegen einen anderen Staaten gerichtet sind, zu enthalten. Ein Staat darf sein eigenes Territorium nicht zur Operationsbasis für gewaltsame Aktionen gegen andere Staaten werden lassen. Es besteht indessen keine völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung, andere als gewaltsame Aktionen zu verhindern; hierzu zählt auch die Verbreitung revolutionärer Propaganda.