Aus völkerrechtlicher Optik stellt sich namentlich die Frage, ob die Schweiz gegenüber Spanien verpflichtet ist, Massnahmen gegen die Propaganda der baskischen Terroristenorganisation ETA auf Internet zu ergreifen. Das Gewohnheitsrecht im Bereich der Terrorismusbekämpfung präsentiert sich wie folgt: Jeder Staat besitzt ein Recht auf Souveränität. Die Kehrseite dieses Rechts ist das allgemeine Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und die Achtung ihrer territorialen Integrität.