Gutachten der Direktion für Völkerrecht (DV) vom 24. März 1993, Freizügigkeit im Personenverkehr: Integrationspolitisches Potential der bestehenden Niederlassungsverträge. Die bundesgerichtliche Praxis ist zusammengefasst in einem Entscheid des Kassationshofes vom 12. Januar 1993 (M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich), veröffentlicht in: Aktuelle Juristische Praxis (AJP) 7/93, S. 857 f. [34] [17] In bezug auf den Zutritt zum Staatsgebiet und auf die wirtschaftliche Betätigung haben somit landesrechtliche Regelungen Vorrang vor bilateralen Staatsvertragsverpflichtungen.