Jeder Staat hat grundsätzlich das Recht, über Einreise in sein und Aufenthalt auf seinem Territorium zu entscheiden. [33] Die Analyse dieses Aspektes stützt sich auf die hiernach zitierten Publikationen: Hans Huber, Die Grundrechte der Ausländer in der Schweiz und ihre Rechtsquellen, Mélanges Henri Zwahlen, Lausanne 1977; Walter A. Stoffel, Die völkervertraglichen Gleichbehandlungsverpflichtungen der Schweiz gegenüber den Ausländern, Diss. Freiburg, Zürich, 1979; Gutachten der Direktion für Völkerrecht (DV) vom 24. März 1993, Freizügigkeit im Personenverkehr: Integrationspolitisches Potential der bestehenden Niederlassungsverträge.