Schliesslich stellt sich die Frage, ob die Ungleichbehandlung unter Ausländern gegen Normen des Gewohnheitsrechtes verstösst. Diese Frage ist zu verneinen: in der Praxis und Doktrin wird anerkannt, dass die Staaten, auch wenn sie in der Behandlung von Ausländern nicht völlig frei sind[39] Zusammenfassung