Das bedeutet unter anderem, dass ein Land seine völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht einfach durch den späteren Erlass von landesrechtlichen Bestimmungen umgehen kann. Diesem Prinzip folgend, würde eine textuelle Auslegung der Niederlassungsverträge, die keinen ausdrücklichen Vorbehalt zugunsten des internen Rechts der Vertragsstaaten vorsehen, ein Recht auf Niederlassung begründen.