immerhin sind seitens gewisser internationaler Gremien Empfehlungen für eine solche abgegeben worden (Doehring [a. a. O., S. 108] erwähnt namentlich das «Institut de Droit International»). Die vorstehenden Überlegungen wirken analog für die Frage des sogenannten «diplomatischen Asyls» bzw. der vorübergehenden Schutzgewährung durch eine Vertretung (vgl. die einschlägige EDA-Weisung vom 23. Dezember 1987; sowie H. Carrie, Das Diplomatische Asyl im gegenwärtigen Völkerrecht, Diss. 1993). Ein gewohnheitsrechtlich anerkanntes, universelles Recht auf Gewährung diplomatischen Asyls besteht nicht.