Diese untersuchte gewohnheitsrechtliche und vertragliche Quellen und erteilte folgende Stellungnahme. Gemäss geltendem Völkergewohnheitsrecht besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht auf Gestattung der Einreise (vgl. zum folgenden namentlich: Karl Doehring, Aliens, Admission, in: Encyclopedia of Public International Law, Bd. I, Amsterdam 1992, S. 107 f.; Ian Brownlie, Principles of Public