Im Auftrag der «Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Visaerteilung, des Erlasses von Fernhaltemassnahmen sowie der Wegweisung unerwünschter ausländischer Staatsbürger» wurde der Direktion für Völkerrecht die Frage gestellt, ob und welche Rechtspflichten bei der Visumerteilung - in bezug auf Substanz und Verfahren - qua Völkerrecht einzuhalten seien. Diese untersuchte gewohnheitsrechtliche und vertragliche Quellen und erteilte folgende Stellungnahme.