Da nun die (behauptete) andere Nationalität gerade Streitthema wäre, könnte die Schweiz den diplomatischen Schutz - mindestens zur Abklärung dieser Frage - beanspruchen, obwohl normalerweise bei Doppelbürgern der Schutz gegenüber dem Heimatstaat unterbleiben muss. Voraussetzung wäre allerdings, dass die betroffenen Personen den Instanzenzug an ihrem neuen Wohnsitz durchschreiten, also die Rückverleihung anfechten oder allenfalls auf anderen Wegen eine Entlassung aus der rückverliehenen Staatsangehörigkeit zu erwirken versuchen.