Sollte die Schweiz in der Rückverleihung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft eine Völkerrechtsverletzung sehen, so könnte sich natürlich die Frage des diplomatischen Schutzes stellen. Denn durch das Vorgehen des anderen Staates wäre sie ausserstande, die Interessen ihrer eigenen Staatsangehörigen - als Doppelbürger - in diesem anderen Staat zu schützen. Da nun die (behauptete) andere Nationalität gerade Streitthema wäre, könnte die Schweiz den diplomatischen Schutz - mindestens zur Abklärung dieser Frage - beanspruchen, obwohl normalerweise bei Doppelbürgern der Schutz gegenüber dem Heimatstaat unterbleiben muss.