In Einzelfällen wurden ehemalige Ausländerinnen, welche durch Heirat mit Schweizern Schweizerinnen geworden waren und ihre ursprüngliche Nationalität (aufgrund der Gesetzgebung ihres ursprünglichen Heimatstaates) automatisch verloren hatten, bei Rückverlegung ihres Wohnsitzes in ihre ursprüngliche Heimat in dessen Bürgerrecht automatisch reintegriert. Sollte die Schweiz in der Rückverleihung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft eine Völkerrechtsverletzung sehen, so könnte sich natürlich die Frage des diplomatischen Schutzes stellen.