Eine der völkerrechtlich umstrittenen Fragen beschlägt die sogenannte «Zwangseinbürgerung» (Brownlie, a. a. O., S. 405 f.; Donner, a. a. O., S. 160 ff.; Makarov, a. a. O., S. 70 ff.). Die einschlägige Praxis umfasst einerseits Fälle, bei denen die Anknüpfungspunkte für eine Naturalisierung objektiv besonders schwach sind (in Mexiko z. B. konnte bereits ein Liegenschaftserwerb genügen; vgl. Albrecht Randelzhofer, Encyclopedia of Public International Law, Bd. 8, Stuttgart 1985, S. 419 f.) - andererseits solche, wo der entgegenstehende Wille der Betroffenen besonders ausgeprägt scheint - und überdies politische Implikationen eine Rolle spielen (z. B. bei Staatennachfolgen, Annexionen udgl.;