2.3. Die Gerichtsbarkeit gegenüber fremden Staaten ausserhalb des Abkommens Für Nicht-Vertragsstaaten, also auch in den vorliegenden Beziehungen, sind die Fragen betreffend Gerichtsbarkeit und Vollstreckung mangels gesetzlicher Grundlagen auf Grund der ungeschriebenen Regeln des Völkerrechts zu entscheiden, die sich in Lehre und Rechtsprechung widerspiegeln.