Diplomatische Missionen und ständige Missionen bei den internationalen Organisationen sowie konsularische Posten sind Organe des Staates. Ihnen kommt keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Über deren Vorrechte und Immunitäten schweigen sich die Wiener Konventionen über diplomatische und konsularische Beziehungen aus. In der Praxis werden den diplomatischen und ständigen Missionen sowie den konsularischen Posten indessen Vorrechte und Immunitäten in demselben Rahmen zuerkannt, wie sie fremden Staaten zugebilligt werden[59]. 2.2. Europäisches Übereinkommen über Staatenimmunität