... 3. Man kann sich aber fragen, ob ein Einspruch der Schweiz glaubwürdig ist, wenn man berücksichtigt, dass die Schweiz bei ihren im Ausland ansässigen Staatsbürgern den Militärpflichtersatz erhebt. Es ist hier zu erwähnen, dass die Schweiz den Militärpflichtersatz schon seit Jahrzehnten im Ausland erhebt, und nach Wissen der Direktion für Völkerrecht bisher kein Staat dagegen protestiert hat. Die Erhebung des Militärpflichersatzes kann deshalb als völkerrechtskonform betrachtet werden. Zudem wird der Militärpflichtersatz ab 1996 nicht mehr im Ausland, sondern auch für Auslandschweizer, sofern sie nicht davon befreit sind, im Inland erhoben werden.