Dieser kann behoben werden, indem die Schweiz die bosnische Botschaft auffordert, die Steuererhebung in Zukunft auf schweizerischem Gebiet zu unterlassen. Es liegt aber nicht an der Schweiz, über die Rechtmässigkeit des Gesetzes für Abwehr und Erneuerung der Republik Bosnien-Herzegowina, und somit über die Erhebung des 10% «Beitrages» vom monatlichen Nettoeinkommen bosnischer Staatsangehöriger zu entscheiden, solange die bosnischen Behörden dieses Gesetz nicht auf schweizerischem Gebiet vollstrecken. Die von dieser Steuer betroffenen bosnischen Staatsangehörigen müssen sich an die bosnischen Behörden und Gerichte wenden, um sich gegen die Erhebung der Steuer zu wehren.