Durch die Erhebung von Steuern nimmt die Botschaft Bosnien-Herzegowinas in der Schweiz einen Hoheitsakt vor, der die schweizerische Gebietshoheit verletzt. Der Schweiz entsteht dadurch kein finanzieller, sonder ein immaterieller Schaden. Dieser kann behoben werden, indem die Schweiz die bosnische Botschaft auffordert, die Steuererhebung in Zukunft auf schweizerischem Gebiet zu unterlassen.