6 in die Schweiz im Inland verlangt wird (Art. 25 Änderung des MPG vom 17. Juni 1994). Das Problem der Völkerrechtsmässigkeit der Erhebung des Militärpflichtersatzes im Ausland wird somit hinfällig werden. IV. Die den bosnischen Staatsangehörigen gegen diese Steuer zur Verfügung stehenden Mittel