» Während die Personaltaxe als eine Form der Wehrpflichterfüllung betrachtet werden kann, bereitet dies bei der Einkommenstaxe schon mehr Mühe. Die Einkommenstaxe wird wie eine Steuer auf das gesamte Reineinkommen aus Erwerb, Vermögen und anderen Quellen erhoben. Ebenso wie bei einer Steuer sind Abzüge möglich (Art. 12). Die Änderung des MPG vom 17. Juni 1994 (BBI 1994 III 296) spricht hier eine noch deutlichere Sprache. Art. 11 zufolge wird die Ersatzabgabe nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer auf dem gesamtem Reineinkommen erhoben. Die Einnahmen aus dem Militärpflichtersatz erscheinen zudem in den Steuereinnahmen des Bundes. Des weiteren führt Art.