Im Zusammenhang mit dem oben diskutierten Fall stellt sich die Frage, ob die Schweiz auf glaubwürdige Weise gegen das Vorgehen der bosnischen Botschaft protestieren kann, da sie selbst im Ausland den Militärpflichtersatz einzieht. In der Weisungssammlung des EDA wird zu dieser Frage, unter dem Titel «Inkasso Schweizerischer Steuern» (942.1.1), kurz und lapidar ausgeführt: «Die Frage des Inkassos des Militärpflichtersatzes stellt ein besonderes Problem dar, es handelt sich hier nicht um eine fikalische Massnahme, sondern um eine Auswirkung der Wehrpflicht.» Die Richtigkeit dieser Behauptung kann allerdings bezweifelt werden.