3 Staatsgebiet mit der widerspruchslosen Hinnahme durch den Gebietsstaat gerechtfertigt wird.[56] Sollte die Schweiz nach Kenntnis des vorliegenden Falles die bosnische Botschaft nicht auf die Unvereinbarkeit ihres Handelns mit schweizerischem und Völkerrecht hinweisen, so würde sie damit ihr stillschweigendes Einverständnis zur Steuererhebung durch die bosnische Botschaft auf schweizerischem Hoheitsgebiet geben. III. Die Einziehung des Militärpflichtersatzes im Ausland