«Die Eintreibung von Steuern durch diplomatische und konsularische Vertretungen ist unzulässig. Ausländische Vertretungen in der Schweiz sind vom Departement schon verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Inkasso ausländischer Steuern einen Hoheitsakt darstellt, der nur den schweizerischen Behörden zusteht. Da jedoch die Schweiz auf dem Gebiete der Eintreibung von Steuern ausländischer Staaten keine Rechtshilfe leistet, kommt die Vollstreckung ausländischer Steuern in der Schweiz nicht in Frage.