Ein Eingriff jedoch, der sich im Gebiet des betreffenden Staates tatsächlich auswirkt, ist verboten. Die Steuererhebung ist zweifelsohne ein klassischer Hoheitsakt, der einer Behörde oder einem Beamten zukommt und ist somit auf fremden Staatsgebiet völkerrechtlich verboten, sofern keine Einwilligung des betroffenen Staates vorliegt.[54] Die Ausübung von Zwang bei der Durchführung solcher Hoheitsakte ist keine Voraussetzung der Rechtswidrigkeit. Auch derjenige Staat begeht eine unerlaubte Handlung, der im fremdem Territorium seine Ziele ohne Zwangsmittel zu erreichen versucht. Die Einwilligung einer Privatperson, im vorliegenden Fall eines in der Schweiz ansässigen bosnischen Staatsbürgers,