Der Ständige Internationale Gerichtshof hat diesen Grundsatz im sogenannten Lotus-Fall erwähnt: «...la limitation primordiale qu’impose le droit international à l’Etat est celle d’exclure - sauf l’existence d’une règle permissive contraire - tout exercice de sa puissance sur le territoire d’un autre Etat.»[53] Eine Ausnahme von dieser Regel besteht nur in den Fällen, in denen sich solche Handlungen im Gebiet des betreffenden Staates in keiner Weise auswirken. Ein Eingriff jedoch, der sich im Gebiet des betreffenden Staates tatsächlich auswirkt, ist verboten.