Auf der Souveränität der Staaten beruht deren «souveräne Gleichheit»[52]. Aufgrund dieses völkerrechtlichen Prinzips ist ein Staat grundsätzlich nicht berechtigt, auf dem Gebiet eines anderen Staates Hoheitsakte zu setzen. Hoheitsakte auf fremdem Staatsgebiet berühren die Staatsgewalt des Territorialstaates, da diesem allein die Ausübung der Herrschaftsgewalt in seinem Gebiet zusteht. Der Ständige Internationale Gerichtshof hat diesen Grundsatz im sogenannten Lotus-Fall erwähnt: «...la limitation primordiale qu’impose le droit international à l’Etat est celle d’exclure - sauf l’existence d’