Die CEPT kann, ausser in Prozedurfragen, insbesondere keine für die Mitglieder rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen. Der ganze Aufbau des Abkommens, seine Bezeichnung, das Vorhandensein einer Revisions- und einer Kündigungsklausel, der Umstand, dass das ursprüngliche Übereinkommen von den Mitgliedsverwaltungen «ratifiziert» wurde[23] und schliesslich die Bestimmung, dass das Original bei der schweizerischen PTT-Verwaltung zu hinterlegen sei, weisen indessen darauf hin, dass die Vertragsparteien ein verbindliches und nicht ein unverbindliches Instrument schaffen wollten, auch wenn die rechtlichen Pflichten materiell geringfügig sind.