Soweit sich dies noch eruieren lässt, haben die PTT, welche als öffentlich-rechtliche Anstalt eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen[15], in eigenem Namen unterzeichnet, ohne eine Ermächtigung durch den Bundesrat einzuholen. Im Geschäftsbericht des Bundesrates von 1959[16] wird das Zustandekommen des «Arrangement» und dessen «Ratifikation» durch 18 Post- und Fernmeldeverwaltungen zwar vermeldet; eine Ratifikation durch die schweizerische PTT und eine allfällige diesbezügliche Ermächtigung durch den Bundesrat wird indessen nicht erwähnt.