Schutz der Konsulate. Voraussetzungen der Schliessung eines konsularischen Postens durch den Empfangsstaat. Art. 4 und 31 Übereink. über konsularische Beziehungen. - Die Schliessung eines Konsulats setzt zwingende Gründe voraus. - Der Empfangsstaat muss alles unter den gegebenen Umständen Zumutbare vorkehren, um die Sicherheit des Konsulats zu gewährleisten; damit sind die Kantone verpflichtet, genügende Polizeikräfte zu unterhalten und entsprechend auszurüsten.