Tatsächlich sind bereits nach dem Ersten Weltkrieg praktisch sämtliche Staaten von der liberalen Ausländerpolitik des 19. Jahrhunderts abgekehrt und haben seither den Zugang zu ihrem Territorium und zum Arbeitsmarkt der gesetzlichen Kontrolle unterworfen. Wenigstens in diesem Umfang wurden damit die Gleichbehandlungs- und Meistbegünstigungsklauseln in den Niederlassungsverträgen konkludent aufgehoben. Keine solche international anerkannte Rechtsauffassung hat sich demgegenüber in Bezug auf die Behandlung des Eigentums von Ausländern herausgebildet …